Spar Dir Zeit und Mühe
bei der Grundsteuererklärung
Wir helfen Dir bei der Erstellung der Erklärung und Übermittlung der grundsteuerlichen Daten an die Finanzverwaltung.
Kurz zusammengefasst
Wer?
Grundstücksbesitzer
Wann?
bis 31.10.2022
Was?
Erstellung einer Grundsteuererklärung
Wohin?
Übermittlung ans Finanzamt
Save the date
31.10.2022
Bis zu diesem Datum musst Du als Grundstücksbesitzer Deine Grundsteuererklärung abgeben.
Was wir für Dich tun können
die Prüfung Deiner Unterlagen
Antragsformular
erstellen
Deine Daten aufnehmen und Fragen klären
Übermittlung Deiner Grundsteuererklärung
Hast Du es gewußt?
alle 7 Jahren wieder
ist geplant, dass die Grundstücke neu zu bewerten sind und Grundsteuererklärungen abgegeben werden müssen.
Welche Grundstücksbesitzer sind
von der Grundsteuer-Reform betroffen?
Besitzer von unbebauten Grundstücken
Besitzer von privat bebauten Grundstücken
Besitzer von betrieblichen Grundstücken und Lagerhallen
Besitzer von landwirtschaftlichen Flächen
Zeitablauf der Grundsteuer-Reform
2018
Frühjahr 2022
ab 2025
01.01.2022
01.07.-31.10.22
Brauchst Du Unterstützung bei der Erstellung Deiner Grundsteuererklärung?
FAQ zur Grundsteuer-Erklärung
Jedes Bundesland hat einen individuellen Fahrplan, wann die Schreiben versand werden. Von April bis Juli 2022 sollen in den Bundesländern Brandenburg, Bayern, Thüringen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordthein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt die Info-Schreiben pro Bundesland einheitlich verschickt werden.
In Hessen verschickt jede Kommune die Info-Schreiben.
Hamburg stellt die Überlegung an, alle Eigentümer individuell anzuschreiben.
Die Grundsteuer wird bisher nach dem Einheitswert berechnet. Dieser Wert stammt in den alten Bundesländern aus dem Jahre 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935.
Im April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die vorgenommene Einheitsbewertung in den alten Bundesländern ab 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist und damti verfassungswidrig.
Die Grundsteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden.
Fast alle Bundesländer wollen die Besitzer und Besitzerinnen von grundstücken per Info-Schreiben informieren. Ausnahme ist Berlin. Dort sollen nur die Hausverwaltungen informiert werden.
Da die Hebesätze ab dem Jahr 2025 noch nicht feststehen und die Grundstücksbewertung noch nicht abgeschlossen ist, kann derzeit keine Aussage darüber getroffen werden..
Der Tenor lautet aber, dass die Grundsteuer-Reform steuerneutral ausfallen soll. Das heißt, dass innerhalb einer Gemeinde nicht mehr und nicht weniger an Steuer anfallen soll. Auf den Einzelnen bezpógen, kann es aber zu Verschiebungen kommen.
Ab dem 01. Januar 2025 entsteht die reformierte Grundsteuer, dass heißt ab diesem Zeitpunkt muss die neue Grundsteuer gezahlt werden.
Als Mieter musst du keine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Die Wohnung, das Haus oder so ist ja nicht in Deinem Besitz. Trotzdem bist Du von der Grundsteuer-Reform indirekt betroffen. Die Grundsteuer wird mit der Nebenkosten-Abrechnung an den Mieter weiter gegeben. Das heißt, dass die Senkung oder die Erhöhung der Grundsteuer dich auch betrifft.
Die Berechnung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch ist die Bewertung und Berechnung sehr komplext. Wenn Du hierzu genaueres Wissen möchtest, können wir dir diesen Artikel empfehlen: Grundsteuerreform
Bist Du zur Abgabe verpflichtet und gibst keine Grundsteuererklärung ab, wird das Finanzamt den neuen Grundsteuermessbetrag für Dein Grundstück schätzen. Dies ist meist nicht zum Vorteil des Steuerpflichtigen. Auch musst Du dann noch zusätzlich mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
Das Finanzamt wird den Grundsteuermessbetrag Deines Grundstückes schätzen. Dies ist meist nicht zum Vorteil des Steuerpflichtigen.
Auch musst du mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
Es ist geplant, dass Du alle 7 Jahre ein Grundsteuererklärung abgeben musst. In diesem Rhythmus sollen die Finanzämter die Grundsteuermessbescheide überprüfen.
Unser Angebot für Dich
Basic
Du erfasst die Daten zu Deinem Grundstück selbst. Wir stellen Dir dafür ein Mandantenportal zur Verfügung. Die Übermittlung der Grundsteuer-Erklärung erfolgt durch uns. Wenn Du Fragen hast, stehen wir Dir zur Verfügung (Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand).